Allgemeine Geschäftsbedingungen der Düvel`s Hof Monteurunterkünfte | Inhaberin Astrid Düvel
§ 1
Geltungsbereich
1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Düvel`s Hof Monteurunterkünfte und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung. Vorsorglich widerspricht die Düvel`s Hof Monteurunterkünfte der Einbeziehung anderer Geschäftsbedingungen als den Vorliegenden ausdrücklich. Insbesondere gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn die Düvel`s Hof Monteurunterkünfte in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2. Mit der Reservierung bzw. Leistungsentgegennahme erkennt der Kunde die Geschäftsbedingungen der Düvel`s Hof Monteurunterkünfte ausdrücklich an.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2
Vertragsleistungen
1. Vertragsgegenstand der Düvel`s Hof Monteurunterkünfte ist die Zurverfügungstellung von Monteurunterkünften unter der Anschrift Andreaestraße 19, 30826 Garbsen.
2. Die Angebote von Düvel`s Hof Monteurunterkünfte verstehen sich stets freibleibend. Reservierungen des Kunden werden erst mit von beiden Parteien unterzeichneter schriftlicher Reservierungsbestätigung verbindlich. Nebenabreden oder spätere Änderungen jeder Art bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Die Vermietungen der Düvel`s Hof Monteurunterkünfte erfolgen gemäß der eigenen Preiskonditionen, die auf der Homepage www. Duevels-hof.jimdo.com einsehbar sind.
§ 3
Zahlungsbedingungen, Stornierungen
1. Spätestens am Tag der Ankunft müssen die Übernachtungskosten im Voraus bar bezahlt werden. Bei
längeren Aufenthalten und bei Gruppen kann die Düvel`s Hof Monteurunterkünfte Vorauszahlungen
verlangen.
2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Sofern die Düvel`s Hof Monteurunterkünfte Rechnungen stellt, sind diese innerhalb von 7 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug netto Kasse fällig.
4. Eine Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
oder von der Düvel`s Hof Monteurunterkünfte anerkannten Gegenforderungen möglich.
5. Bei Stornierungen hat der Kunde je nach Stornierungszeitpunkt folgende Kosten zu tragen:
- vom 30. – 20. Tag vor Anreise: 25% der vereinbarten Leistung
- vom 19. – 10. Tag vor Anreise: 50% der vereinbarten Leistung
- vom 9. Tag bis zum Anreisetag: 90% der vereinbarten Leistung
6. Die Nichtanreise des Monteurs ohne Stornierung führt zu einer Entschädigung von 90% der
vereinbarten Leistung.
7. Bei allen Stornierungskosten bleibt dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens
gestattet.
§ 4
An- und Abreise
Die Zimmer stehen ab 16.00 Uhr zur Verfügung und sind bis 10.00 Uhr des Abreisetages zu räumen. Die Anreise hat bis 19.00 Uhr zu erfolgen. Abweichungen für die An- und Abreise sind mit der Düvel`s Hof Monteurunterkünfte abzustimmen.
§ 5
Beschaffenheit, Haftung
1. Für die Beschaffenheit der Unterkünfte sind allein die Angaben gemäß der vertraglichen Vereinbarung mit Düvel`s Hof Monteurunterkünfte maßgeblich.
2. Ansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser unverzüglich ohne schuldhaftes Zögern nach Anreise der Monteure etwaige Rügen gegenüber der Düvel`s Hof Monteurunterkünfte schriftlich geltend macht.
3. Im Übrigen erfolgt die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Düvel`s Hof Monteurunterkünfte beruhen. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere wird eine Haftung für den Verlust von Wertsachen in den Räumlichkeiten während der Mietdauer ausgeschlossen.
4. Höhere Gewalt sowie sonstige nicht von Düvel`s Hof Monteurunterkünfte zu vertretende Ereignisse, die die Leistung und Zurverfügungstellung der Unterkunft in unvorhersehbarer Weise unmöglich machen, erschweren oder behindern, berechtigen Düvel`s Hof Monteurunterkünfte, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Behinderungen sind insbesondere die Unbewohnbarkeit der Räume durch Feuer-, Wasser-, Sturmschäden, mutwillige Zerstörung, behördliche Maßnahmen oder Betriebsaufgabe.
§ 6
Kündigungsrecht
1. Bei Verstößen gegen die ausgehängte allgemeine Hausordnung hat die Düvel`s Hof Monteurunterkünfte das Recht, gegen den Störer ein Hausverbot auszusprechen und / oder den Vertrag zum Kunden fristlos oder ordentlich zu kündigen.
2. Das Gleiche gilt im Falle der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten durch einzelne Monteure, soweit diese Verstöße im Zusammenhang mit der Unterbringung bei Düvel`s Hof Monteurunterkünfte bestehen.
3. Des Weiteren hat die Düvel`s Hof Monteurunterkünfte ein sofortiges Kündigungsrecht gegenüber dem Kunden, wenn am Anreisetag ein Vorschuss in Höhe von 100 % des vereinbarten Entgelts nicht gezahlt wird oder der Kunde Insolvenz anmeldet.
§7
Datenschutz
1. Die Düvel`s Hof Monteurunterkünfte ist berechtigt, die Vertragsdaten des Kunden für die Zwecke des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Dabei hält sie die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes ein.
2. Die Eingänge im Außenbereich der Düvel`s Hof Monteurunterkünfte sind videoüberwacht. Der Kunde sowie die anreisenden Monteure haben Kenntnis hiervon und erklären sich mit dieser Maßnahme einverstanden.
§ 8
Schlussbestimmungen
1. Für den Aufenthalt bei Düvel`s Hof Monteurunterkünfte gilt neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die allgemeine Hausordnung, die vor Ort ausgehängt und auf der Homepage www. Duevels-hof.jimdo.com einsehbar ist.
2. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen durch Düvel`s Hof Monteurunterkünfte ist Hannover, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
3. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der Düvel`s Hof Monteurunterkünfte gilt ausschließlich das materielle deutsche Recht unter Ausschluss der Regelungen des deutschen internationalen Privatrechts.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Vereinbarungen soll diejenige rechtlich wirksame Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Düvel`s Hof Monteurunterkünfte | Inhaberin Astrid Düvel
Stand: 12.08.2015